Eine nahtlose, unverzügliche, effiziente und bedarfsgerechte Versorgung Abhängigkeitskranker ist erforderlich, wenn sich im Verlauf einer qualifizierten Entzugsbehandlung die Notwendigkeit ganztägig ambulanter bzw. stationärer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Anschluss an diese qualifizierte Entzugsbehandlung herausstellt. Das Verfahren gilt ausdrücklich für alle stoffgebundenen Suchtmittel (Alkohol, Medikamente und Drogen).
Bei entsprechender Indikation leiten wir mit Ihnen das Verfahren hier ein, stellen den Antrag und finden eine passende Klinik.
Seit 2016 ist eine nahtlose Verlegung aus unserer stationären Behandlung in die Rehabilitationsbehandlung über den sogenannten Kliniksprechtag für Patienten möglich, die über die Rentenversicherung Nord versichert sind. Ein analoges Nahtlosverfahren existiert für Versicherte der Rentenversicherung Bund.