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Sicherheit und Freiheit in der Behandlung

  • Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind das allerletzte Mittel, das wir uns vorstellen können, in der Behandlung einzusetzen. Durch fortgeschrittene Demenzerkrankungen ergeben sich jedoch oftmals derartig schwere Verhaltensauffälligkeiten, dass Patienten sich selbst gefährden können. Dazu gehören unzureichende Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, desorientiertes Verhalten verbunden mit Sturzrisiko. Dabei besteht oft eine aufgehobene oder mindestens eingeschränkte Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit.
 
  • Die Einrichtung von gesetzlichen Betreuungen für den Fall, dass keine gültigen Vollmachten vorliegen und die richterliche Überprüfung evtl. freiheitsentziehender Maßnahmen sorgt für die juristisch einwandfreie Handhabung dieses sensiblen Bereiches, welches vor dem Hintergrund des Schutzes für den Patienten und der nur sehr begrenzten Zeit der Anwendung ethisch vertretbar ist.