1. Weiterbildungsordnung
Es gilt die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 2 Abs. 4 nach dem Beschluss des Vorstandes der Ärztekammer vom 19.06.2020.
Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychiatrischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Erkrankungen oder Störungen sowie psychischer und sozialer Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld.
Das Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und - Psychotherapie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- müssen 24 Monate in der vollstationären Patientenversorgung abgeleistet werden
- müssen 6 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Neuropädiatrie, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb weitere 6 Monate in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neuropädiatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder im Gebiet Innere Medizin erfolgen.
Die allgemeinen Weiterbildungsinhalte zum Erwerb des Facharztes beinhalten unter anderem Methoden- und Handlungskompetenzen in
- Den ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
- Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements sowie Anwendung von Leit- und Richtlinien
- Aufklärung und Befunddokumentation
- Beratung über präventive und rehabilitative Maßnahmen einschließlich der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln sowie Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
- Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
- Medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Pharmakotherapie, Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit sowie Arzneimittelmissbrauch
- Schmerzprävention und allgemeine Schmerztherapie bei akuten und chronischen Schmerzen
- Interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit
- Impfwesen/Durchführung von Schutzimpfungen
- Besonderheiten bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung
- Indikationsstellung und Befundinterpretation des krankheitsbezogenen Basislabors
Die spezifischen Inhalte der Facharztweiterbildung beinhalten Kenntnisse, Erfahrungen, Handlungskompetenzen und Fertigkeiten in
(Die strukturierten Weiterbildungsinhalte im allgemeinen Psychiatrie-Teil kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- den wesentlichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien inklusive (mind.) 5 Begutachtungen im Sozial-, Unterbringungs-, Straf- und Familienrecht
- der Krankheitslehre und Diagnostik insbesondere (mind.) 70 Stunden Theorie- und Fallseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik und (mind.) 60 dokumentierten Erstuntersuchungen einschließlich Konsiliar- oder Liaisonuntersuchungen
- der Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen im Kindes- und Jugendalter inklusive (mind.) 170 Stunden Theorie- und Fallseminaren zur störungsspezifischen Behandlung einschließlich Psychotherapie und (mind.) 75 Behandlungsfällen unter Supervision
- der Behandlung mit wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden sowie -techniken, davon (mind.) 240 Stunden Kurzzeittherapien und Langzeittherapien gemäß Psychotherapie-Vereinbarung im jeweiligen Verfahren in Einzel-Psychotherapiesitzungen unter Supervision und unter Einbeziehung der Bezugspersonen sowie (mind.) 120 Stunden Gruppen-Psychotherapien bei Kindern oder Jugendlichen mit 3 bis 9 Teilnehmern (bei mehr als 9 Teilnehmern mit 2 Therapeuten) unter Supervision sowie begleitende Gruppen-Psychotherapie von Bezugspersonen
- den Notfällen und Kriseninterventionen
- in der Suchtmedizinischen (Grund-)Versorgung: mindestens 10 Anamneseerhebungen bei Patienten mit substanzabhängigen und substanzunabhängigen Abhängigkeitserkrankungen einschließlich Fallvorstellungen zur Behandlungsplanung sowie mindestens 3 dokumentierte Behandlungen von Patienten mit Suchtproblemen unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfeldes und Komorbidität (mindestens 5 Behandlungsstunden)
- der Prävention und Rehabilitation
- Selbsterfahrung, d.h. mind. 150 Stunden Erwerb personaler Kompetenzen oder Beziehungskompetenzen durch Einzel- und Gruppenselbsterfahrung sowie 70 Stunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit
2. Abbildung der Weiterbildungsinhalte in der Helios Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwerin
Die Helios Kliniken Schwerin bieten ein Ausbildungscurriculum an, welches die vollständige Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ermöglicht.
Die Weiterbildungsinhalte im allgemeinen Psychiatrie-Teil und im speziellen Neurologie-Teil werden durch die Fachkliniken kontinuierlich vermittelt. Die Chefärzte der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (Dr. med. Dipl. Psych. C. Haase) und der Klinik für Psychiatrie (Prof. Dr. med. A. Broocks) besitzen die volle Weiterbildungsermächtigung. Darüber hinaus besitzen Oberärzte der Klinik ebenfalls Weiterbildungsermächtigungen für das Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die 6 bzw. 12 Monate Weiterbildungszeit in einer Weiterbildungsstätte für Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie („Fremdjahr“) können innerhalb der Helios Kliniken Schwerin organisiert werden. Die in der Weiterbildungsordnung ermöglichte Tätigkeit im ambulanten Bereich kann ebenfalls innerhalb der Klinik an der Institutsambulanz abgeleistet werden.
Die strukturierten Weiterbildungsinhalte im speziellen Psychiatrie-Teil werden größtenteils kontinuierlich am Ausbildungsstandort erworben. Es finden hierzu wöchentliche Theorie- und Fallseminare in den Fachkliniken statt.
Das theoretische Weiterbildungsangebot wird ergänzt durch monatliche Veranstaltungen der Nordostdeutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters. Diese curriculären Seminare vermitteln die in der Weiterbildungsordnung geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten in Diagnostik, Methodik und Therapie.
Supervisionen finden kontinuierlich durch den Chefarzt und die jeweiligen Oberärzte der Klinik am Standort Schwerin statt. Zusätzlich wird externe Supervision im Monatsturnus für alle therapeutisch tätigen Angestellten der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie für die einzelnen Stationsteams bereitgestellt.
Die geforderten Weiterbildungsinhalte im Bereich Konsil- und Liaisondienst werden durch die enge Kooperation mit den anderen Kliniken des Maximalversorgers Schwerin und insbesondere durch die Teilnahme am Dienstsystem der Klinik für Psychiatrie Schwerin abgebildet.
Die Weiterbildungsinhalte autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose sowie Balintgruppenarbeit können finanziert werden durch Bereitstellung von Weiterbildungskosten in Höhe von ca. 400,00 Euro per anno. Die Kosten für die Selbsterfahrung können durch Schließung eines Weiterbildungsvertrages mit den Helios Kliniken in Höhe von 4500,00 Euro (1500,00 Euro per anno über drei Jahre) übernommen werden.
Mit dem Weiterbildungsbefugten (m/w/d) finden regelmäßig Gespräche über die bereits erreichten Weiterbildungsinhalte nach §8 der WBO statt, welche im Logbuch dokumentiert werden.
3. Organisation der Ausbildung in der Helios Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwerin
3.1. Einarbeitung
Den Weiterbildungsassistenten wird ein Mentor/eine Mentorin zugeteilt, welche/r die Einarbeitung begleitet. Es wird genügend Zeit zur Verfügung gestellt, um die Abläufe auf Station und das Team kennenzulernen. Der digitale Einarbeitungsordner sowie weitere klinikinterne Leit- und Handlungsfäden sowie Dienstanweisungen sind den Weiterbildungsassistenten zugänglich zu machen.
Der Oberarzt der jeweiligen Station ist zudem zuständig und verantwortlich für die Umsetzung der Weiterbildungsinhalte vor Ort und Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Wenn nicht anders vereinbart führt er/sie die Mitarbeitergespräche zur Überprüfung der erreichten Ausbildungsziele.
Die Teilnahme der Weiterbildungsassistenten am Dienstsystem der gesamten psychiatrischen Klinik wird ebenfalls gut vorbereitet. Hierzu existiert ein gesonderter Einarbeitungspfad.
3.2. Tätigkeit auf Station
Durch die Arbeit auf der kinder- oder jugendpsychiatrischen Station wird ein Großteil der Fertigkeiten erworben, die die Weiterbildungsordnung zum Erwerb der Facharztreife vorschreibt.
Zu den Aufgaben der Weiterbildungsassistenten gehören hier
- Aufnahme der neuen Patienten mit ausführlicher Anamneseerhebung, körperlicher und
- neurologischer Untersuchung, sowie laborchemischer und/oder apparativer Diagnostik, bzw.
- deren Initialisierung (EKG, EEG)
- Anforderungen von Konsilen anderer Fachabteilungen, medizinische Kooperation
- Psychologische Testdiagnostik
- Planung und Durchführung von Therapien: Einzelgesprächen, Gruppentherapie,
- Familiengespräche, Elterngruppen
- Zusammenarbeit und Austausch mit Schulen, Kindergärten, Horteinrichtungen,
- Jugendämtern, Wohngruppen, sozialen Trägern, Gesundheitsamt, Krankenkassen etc.
- Arbeit im multiprofessionellen Team (Pflege- und Erziehungsdienst, Ärzte, Psychologen,
- Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Musiktherapeuten, Kunsttherapeuten, Sozialarbeitern,
- Lehrern) mit wöchentlichem Austausch in Stationskonferenzen, Schulkonferenzen,
- Komplementärtherapeutentreffen o.ä.
- (psycho-)pharmakologische Behandlung
Die Arbeit am Patienten wird supervidiert durch wöchentliche Chefarzt-/Oberarztvisite.
3.3. Rotationssystem
Um den Weiterbildungsvorgaben gerecht zu werden, ist es notwendig, ein möglichst umfassendes Patientenspektrum hinsichtlich Alter, Diagnose, Entwicklungsstand und Intelligenz kennenzulernen und Fertigkeiten sowohl in der ambulanten und stationären Akut- und Krisenintervention als auch in der Regelpsychotherapie zu erwerben, sowie Liaisonarbeit zu leisten. Je nach Ausbildungsstand sollen daher Weiterbildungsassistenten auf verschiedenen Stationen eingesetzt werden. Es besteht jedoch kein absoluter Anspruch der Mitarbeiter auf eine bestimmte Reihenfolge oder Station. Der Chefarzt weist nach organisatorischen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mitarbeiter und Team die Station zu. Es wird versucht die Rotation frühzeitig anzukündigen und vorzubereiten, um einen nahtlosen Wechsel zu ermöglichen.
Folgende Module sollen durchlaufen werden:
- Kinderstation
- Jugendstation
- Tagesklinik
- Ambulanz (optional)
- Klinik für Erwachsenen-Psychiatrie oder für Neurologie oder für Kinder- und Jugendmedizin
Die Verweildauer in den jeweiligen Modulen richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin. Eine minimale Einsatzdauer von einem Jahr pro Station soll möglichst nicht unterschritten werden. Im optimalen Rotationsverfahren würde der/die Weiterbildungsassistent/in (bei 40 Wochenarbeitsstunden) zum Beispiel das erste Jahr auf einer Kinderstation verbringen, im zweiten Jahr auf die Jugendstation wechseln und im dritten Jahr das Fremdjahr absolvieren. Die letzten Jahre würde er/sie dann in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eingesetzt werden
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00