Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme Ihre Krankenversicherungskarte vor – wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) müssen sich alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten des Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Die Klinik ist verpflichtet, den Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag zugunsten der jeweiligen Krankenkasse einzunehmen.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag in unserer stationären Patientenaufnahme vor Ort im Erdgeschoss – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch überweisen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt das Datum, Ihre Fallnummer, die Belegnummer und den Debitor an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die erforderlichen Angaben finden Sie auf der Rechnung. Warten Sie daher bitte vor der Überweisung die Rechnung ab.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
- Es handelt sich um eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen
Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach Ihre private Versicherungskarte vor.
Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.