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Entlassmanagement

Wir begleiten Ihre Entlassung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen.

 

Was bedeutet Entlassmanagement?

Nach § 39 des SGB V hat jeder Patient das Recht auf ein koordiniertes Entlassmanagement. Das bedeutet, dass wir Sie als Krankenhaus über Ihren Krankenhausaufenthalt hinaus unterstützen und Ihre Versorgung auch nach Ihrer stationären Zeit absichern.

Damit Sie möglichst schnell gesund werden, ist es wichtig, dass Sie zu Hause die nötige Unterstützung haben. Ist das das nicht der Fall, sichern wir Ihre Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Reha-Einrichtung.

 

Was beinhaltet Entlassmanagement?

  • Wir stellen einen Entlassplan (Arztbrief, Medikamentenplan) für Sie auf. Darin ist für Sie nach Bedarf geregelt, was nach Ihrer Entlassung wichtig ist.
  • Wenn nötig beantragen wir für Sie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst oder organisieren einen Reha-Platz.
  • Unsere Ärzte stellen Ihnen Verordnungen für notwendige Hilfsmittel nach dem Krankenhausaufenthalt aus.
  • Unsere Ärzte stellen einen Medikamentenplan auf, so dass die Versorgung bis zur nächstmöglichen Weiterbehandlung sichergestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die üblichen Zuzahlungen hierbei weiterhin gelten. 
  • Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief, der Ihren Krankenhausaufenthalt zusammenfasst und Empfehlungen für die Folgebehandlung enthält.
  • Unsere Ärzte können Ihnen in Ausnahmefällen auch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für Ihren Arbeitgeber ausstellen.
  • Ihre behandelnden Ärzte werden nach Ihrem Krankenhausaufenthalt über alle Schritte informiert.

 

Wie funktioniert das Entlassmanagement?

Schon während Ihres Aufnahmegesprächs werden unsere Mitarbeiter Sie danach fragen, ob Sie das Entlassmanagement wünschen. Im ärztlichen Gespräch wird man Sie fragen, wie Sie leben und ob Sie jemanden haben, der Sie nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt.

 

Anhand Ihrer Erzählungen und Ihrem Krankheitsbild wird dann das Entlassmanagement mit Ihnen besprochen. Sollten Sie beide zu dem Schluss kommen, dass ein Entlassmanagement nötig ist, müssen Sie schriftlich zustimmen, dass wir Ihre persönlichen Angaben an Dritte weitergeben dürfen.

 

Denn für ein umfassendes Entlassmanagement müssen wir mit Pflegediensten, Reha-Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten über Sie und Ihren Gesundheitszustand sprechen dürfen. Die Einverständniserklärung ist Bestandteil unseres Behandlungsvertrags, den Sie bei Ihrer Aufnahme unterzeichnen.

Während Sie von unseren Ärzten behandelt und von der Pflege versorgt werden, kümmern wir uns um den Rest und organisieren alles, was für Ihre Entlassung notwendig ist. Dabei halten wir uns an den Entlassplan und stimmen uns natürlich mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen ab.

Am Tag Ihrer Entlassung enthalten Sie Ihren Arztbrief inklusive Medikamentenplan und gegebenenfalls Verordnungen, Bescheinigungen und Rezepte. Sie verlassen uns und gehen gut versorgt nach Hause oder in eine Folgeeinrichtung.

Am Tag Ihrer Entlassung

Sie erfahren Ihren Entlassungstermin normalerweise während der Visite auf Ihrer Station. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag entlassen - in Ausnahmen vereinbaren wir einen individuellen Termin.

Nach der Entlassung erhält Ihr weiterbehandelnder Arzt Ihren Entlassungsbrief. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation.

Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit. Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte umgehend Ihren Arzt auf, um ein Folgerezept zu erhalten – wir dürfen leider keine Rezepte ausstellen.

 

Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenteneinnahme gerne an.

Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.

 

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie nicht von uns, sondern von Ihrem Hausarzt.

Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände zurück, etwa Gehhilfen und gemietete Telefone. Die Gebührenkarte für Ihr Telefon können Sie am Kartenautomat am Infotresen im Eingangsbereich abgeben. Dabei erhalten Sie verbliebene Geldbeträge zurück.

 

Im Eingangsbereich finden Sie ein Münztelefon. Eine passende Telefonkarte erhalten Sie am Kartenautomaten gegenüber dem Infotresen. Verbliebene Restbeträge werden ebenfalls dort ausbezahlt. Natürlich können Sie auch Ihr eigenes Mobiltelefon nutzen. Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Zimmernachbarn:

Telefonieren Sie bitte leise und stellen Sie den Klingelton am besten auf stumm. In einigen Bereichen müssen Sie Ihr Mobiltelefon ausstellen, um Störungen medizinischer Geräte zu vermeiden. Achten Sie auf entsprechende Hinweise im Klinikum.

 

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Dies können Sie am Tag der Entlassung direkt an unserer Kasse am Infotresen erledigen. 

 

 

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi.

 

Tipp:

Ihre Krankenkasse erstattet Ihre Taxikosten, wenn ein medizinischer Grund für den Transport besteht. Bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten müssen Sie die Taxikosten selbst tragen.

Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus

Wenn Ihre Behandlung eine Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme erfordert, vereinbaren wir am Tag Ihrer Entlassung mit Ihnen einen Termin. Falls nicht anders vereinbart, ist ansonsten Ihr weiterbehandelnder Arzt der erste Ansprechpartner für alle weiteren Fragen und Behandlungen.

Wenn es erforderlich ist, unterstützt Sie unser Krankenhaus-Sozialdienst bei der häuslichen Weiterbetreuung und der Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes.

 

Sprechen Sie bei Bedarf einfach Ihren behandelnden Arzt auf der Station an – er stellt den Kontakt zum Sozialdienst her. Bitte vergewissern Sie sich, dass uns Ihre korrekten Kontaktdaten vorliegen und auch die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind.

 

Unser Sozialdienst findet gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu allen sozialen Fragen.

 

Informationen zu den Leistungen unseres Sozialdienstes

Sie haben bei uns etwas vergessen oder verloren? Dann hilft Ihnen unser Team am Infopunkt im Eingangsbereich – persönlich oder telefonisch. Dort können Sie auch Fundsachen abgeben.

 

Kontakt zum Infotresen:

Telefon (03831) 35–0 oder per E-Mail

Zu Hause ist es doch am schönsten. Damit Ihre Entlassung aus der Klinik reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Krankhausaufenthalts und für die Zeit danach.

 

Sie haben noch Fragen?

So erreichen Sie uns

Sie erreichen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer (03831) 35-0.

Sie können sich auch an Ihren behandelnden Arzt bzw. die Pflegekräfte wenden.