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Arbeitsablauf und Sicherheit

Arbeitsabläufe und Sicherheitsvorkehrungen im Maßregelvollzug

Die Sicherheit für die Bevölkerung hat im Maßregelvollzug der Forensischen Psychiatrie am Helios Hanseklinikum Stralsund oberste Priorität. Lesen Sie hier, wie die Sicherheit gewährleistet wird.

 

Die Organisation und Leitung der Klinik erfolgt grundsätzlich nach einem in der Medizin üblichen hierarchischen Ordnungsprinzip mit den Strukturen Chefarzt, Oberarzt, Stationsarzt, Assistenzarzt. Diese Organisationsstruktur soll einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen und Therapiebereichen (in beide Richtungen) gewährleisten.

 

Die Umsetzung des therapeutischen Konzepts für den einzelnen Patienten weicht allerdings von diesem hierarchischen Grundprinzip ab: dem Patienten wird hierbei ein Bezugstherapeut (Arzt oder Diplom-Psychologe) zugeordnet, der die Behandlung verantwortlich durchführt bzw. diese an Mitarbeiter des multiprofessionellen Teams delegiert und sie in ihrer Tätigkeit anleitet.

 

Behandlungsbezogen können folgende organisatorische Baussteine unterschieden werden:

  •  
  • Das Aufnahmeverfahren
  • Die Eingangs- und Verlaufsdiagnostik als Basis der Behandlung
  • Die Behandlung auf der Grundlage von Behandlungsplanung und -dokumentation
  • Die Rehabilitation in einem sozialen Empfangsraum
  • Die Nachsorge nach der bedingten Entlassung

 

Das interne Kommunikationssystem umgreift alle genannten Bausteine und dient einem reibungslosen Arbeitsablauf.

Sicherheit im Maßregelvollzug

Damit die Sicherheit der Bevölkerung und des Personals der Klinik gewährleistet ist, wurden umfangreiche Maßnahmen getroffen. Sicherheitsschleusen, Videoüberwachung und Außensicherungsmaßnahmen dienen ebenso dem Schutz wie Personenkontrollen bei Besuchern sowie die Überprüfung der Türen, Gitter und Fenster aller Gebäude. Sämtliche technischen Geräte, beispielsweise die Alarmgeräte, werden regelmäßig gewartet.

Neben den Sicherheitsmaßnahmen, liegt der wichtigste Garant für die Sicherheit vor allem in der Behandlung. Da die Entlassung eines jeden Patienten angestrebt wird, ist es sinnvoll, ihn schrittweise auf die Resozialisierung vorzubereiten.

 

Wenn ein Mensch nach seiner Entlassung völlig unvorbereitet mit allen gesellschaftlichen Problemen konfrontiert werden würde, bestünde die große Gefahr, dass es aufgrund der zu hohen Belastung zu einer erneuten Straftat kommt. Damit das nicht geschieht bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls minimiert wird, erprobt sich ein Patient im Laufe seiner Unterbringung in verschiedenen Lockerungen.

 

Allerdings sind jegliche Entscheidungen bezüglich der Gewährung einer Lockerungsstufe von der Therapiebereitschaft und den zuvor erzielten Erfolgen des Patienten abhängig. Die Lockerungsstufen reichen von anfangs begleiteten Ausführungen innerhalb des Klinikgeländes bis hin zu zeitlich befristeten Beurlaubungen oder Probewohnen.

 

Konzeptionell sind die höheren Lockerungsstufen auf die Förderung eigenverantwortlichen Handelns ausgerichtet. Bei der Entscheidung über die Lockerung eines Patienten werden alle an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter mit einbezogen. Von einer weiteren Fachgruppe, die keinen persönlichen Bezug zu diesem Patienten hat, wird die Entscheidung des Behandlungsteams noch einmal überprüft.

 

ABER:

 

Auch durch noch so aufwendige Prüfverfahren kann nicht mit 100% Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Patient nach seiner Entlassung erneut eine Straftat begeht oder während der Unterbringung aus einer Lockerung entweicht bzw. die Lockerung missbraucht.

 

Jeglichen Entscheidungen liegt eine Prognose zugrunde, die auch bei sorgfältigster Vorbereitung und Prüfung immer eine letzte Unsicherheit birgt, da menschliches Verhalten nicht vollständig vorhergesehen werden kann.