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Informationen für geeignete Dritte

Informieren Sie sich hier, was für Sie als geeignete Dritte bei der Begleitung von Patienten der Forensischen Psychiatrie zu beachten ist.

 

Im Rahmen der Vollzuglockerungen können ab Lockerungsstufe 4 (begleitete Ausgänge) feste Bezugspersonen der Patienten (Familienangehörige, Freunde, Bekannte) als geeignete Dritte eingesetzt werden. Dies ist für die eingesetzten Personen mit einer besonderen Verantwortung verbunden, deren Umfang nach den entsprechenden Richtlinien (siehe unten) vorab vertraglich festgelegt wird.

 

Folgende Aspekte werden im Rahmen einer Belehrung vertraglich festgelegt:

Die Begleitung des Patienten erfolgt nicht zur Aufsicht sondern weil der Patient den Anforderungen einer selbständigen Lockerung ohne betreuerische Unterstützung durch eine ihm vertraute Person noch nicht gewachsen erscheint. Dennoch ist eine Aufsicht im Hinblick auf die unten aufgeführten Weisungen und Aspekte sozialer Kompetenzen notwendig. 

Besondere Vorkommnisse stellen alle Verstöße gegen das generelle Alkohol- und Drogenverbot gemäß der Hausordnung Punkt 8 Satz 2 sowie Verstöße gegen die erteilten Weisungen und Auflagen dar.

 

In diesem Fall ist sofort die Wache der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie unter der Tel.: (03831) 45-2260 telefonisch zu informieren.

 

Auffälligkeiten im Verhalten des Patienten sind durch den geeigneten Dritten bei Rückkehr in die Klinik der Station des Patienten mitzuteilen.

  • Alkohol- und Drogenverbot
  • Aufenthaltsbeschränkungen
  • zeitliche Einschränkungen

 

Darüber hinaus sind individuelle Festlegungen möglich.