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Die Patient:innen der Forensischen Fachabteilung in Stralsund werden nach dem Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus den Landgerichtsbezirken Schwerin und Stralsund der Klinik zugewiesen. Der Fachbereich bietet 65 Planbetten.

 

Die Patient:innen lassen sich auf unterschiedlichen Ebenen charakterisieren:

 

Juristisch, neben der Einteilung nach der Einweisungsgrundlage auf der Ebene der Anlassdelikte, im Wesentlichen:

 

  • Tötungsdelikt
  • Körperverletzung
  • Sexualdelikt
  • Eigentumsdelikt
  • Brandstiftung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Vortäuschen einer Straftat

 

Medizinisch auf der Ebene der Anlassdiagnosen:

 

  • Patienten mit Psychosen, insbesondere aus dem schizophrenen Formenkreis
  • Patienten mit Persönlichkeitsstörungen
  • Patienten mit Störungen der Sexualpräferenz
  • Patienten mit hirnorganischen Störungen
  • Patienten mit Intelligenzminderung bzw. geistiger Behinderung
  • Patienten mit Reifestörungen in der Adoleszenz

 

Derzeit verbleibt ein Patient durchschnittlich 6-7 Jahre in der Einrichtung. In Abhängigkeit von der Ausprägung einer psychischen Störung gibt es aber auch Patienten, die schon über 10 Jahre untergebracht sind. Etwa 8 % aller seelisch gestörten Patienten sind mit den heutigen Methoden nicht zu therapieren. Diese Menschen bleiben hinter den Klinikmauern – manche für immer.

Ein Teil der Patienten ist vorläufig nach § 126a StPO untergebracht, da ein endgültiger Beschluss für oder gegen die weitere Unterbringung noch nicht erfolgt ist.

§63 StGB

„Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“