Wir sind auch nach Ihrer Entlassung als Ansprechpartner für Sie da!
Ihre Nachbehandlung übernimmt in der Regel ein niedergelassener Arzt. Damit keine Informationen verloren gehen, erhalten Sie bei Ihrer Entlassung einen Arztbrief, in dem die von uns empfohlene Weiterbehandlung festgelegt ist. Geben Sie diesen bitte an Ihren Arzt weiter.
Falls Sie oder Ihr Arzt hierzu Fragen haben, können Sie gern über unser Sekretariat oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Nur in Ausnahmefällen z.B. bei besonders komplexen Operationen oder bei dem sogenannten Verletzungsartenverfahren der Berufsgenossenschaften wird die Behandlung von uns weitergeführt.