Liebe Eltern, liebe Familie,
Sie haben einen schweren Schicksalsschlag zu bewältigen. Da ist es hilfreich zu wissen, dass Sie nicht allein gelassen werden. Sie erhalten Unterstützung von Menschen, die Sie verstehen, Ihnen zuhören, helfen oder einfach nur da sind.
Mitten in einer Zeit des Schocks und des Trauerns müssen Sie viele Entscheidungen treffen. Wer weiß schon sofort, was richtig und was falsch ist?
Sie finden im Folgenden einige Hinweise und Informationen sowie Kontaktadressen und Ansprechpartner, die Ihnen gern unterstützend zur Seite stehen.
Bitte sprechen Sie auch unsere Mitarbeiter im Spital an, wenn Sie Fragen haben. Wir wünschen Ihnen viel Kraft, Mut und alles erdenklich Gute für die Zukunft.
Ihr Team der Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Helios Spital Überlingen
Allgemeine Informationen
Um Ihnen die nächsten nötigen Schritte zu erleichtern, sind folgend die Begriffe Fehlgeburt und stille Geburt erläutert.
Wenn Ihr Kind mit einem Gewicht unter 500 Gramm gestorben ist und nach der Geburt nicht gelebt hat, lautet die medizinische Definition Fehlgeburt. Hat ihr Kind kurz gelebt oder wog nach der Geburt 500 Gramm und mehr, spricht man von einer stillen Geburt, unabhängig davon, ob die Geburt eingeleitet wurde oder spontan verlief. Dabei haben Sie volle rechtliche Ansprüche und Ihr Baby ist bestattungs- und standesamtlich meldepflichtig.
Sterbeurkunde und Totenschein
Bei einem Baby unter 500g kann auf Wunsch der Eltern eine urkundeähnliche Bescheinigung beim Standesamt ausgestellt werden. Auf dieser sind der Name des Kindes, die Namen der Eltern sowie Ort und Zeit der Geburt vermerkt. Damit erhält auch Ihr sehr früh geborenes Kind eine offizielle Existenz. Diese Bescheinigung ist auch rückwirkend für Fehlgeburten beantragbar.
Bei einem Geburtsgewicht ab 500g ist Ihr Kind bestattungspflichtig. Sie müssen ein Bestattungsunternehmen beauftragen (Kontakte finden Sie weiter unten). Das Standesamt stellt Ihnen eine Geburts- und Sterbeurkunde aus. Hierzu werden einige Unterlagen Ihrerseits benötigt. Dazu gehören Personalausweis oder Pass sowie Familienstammbuch oder Heiratsurkunde. Sind Sie nicht verheiratet, muss der Partner die Vaterschaft vom Jugendamt anerkennen lassen, um auf der Sterbeurkunde genannt werden zu können.
Kindergeld
Auch wenn Ihr Baby nach der Geburt nur kurz gelebt hat, haben Sie Anspruch auf einen Monat Kindergeldbezug.
Mutterschutz
Sie haben nach einer stillen Geburt Anspruch auf den gesetzlichen Mutterschutz von acht Wochen. Da eine Totgeburt auch eine Frühgeburt sein kann, erhöht sich in diesem Fall der Schutz auf zwölf Wochen. Nach neuem Recht wird der Mutterschutz unabhängig davon, ob es sich um eine Frühgeburt handelt, auch um den Zeitraum verlängert, um den die Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte (sechswöchiges Beschäftigungsverbot vor der Entbindung). Insgesamt können Ihnen also bis zu 18 Wochen zustehen.
Eine Fehlgeburt wird rechtlich nicht als Entbindung angesehen. Folge ist, dass Ihnen kein entsprechender Mutterschutz zusteht. Sie haben aber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sprechen Sie Ihren behandelnden Frauenarzt wegen einer Krankschreibung an. Diese kann auch für den Partner erfolgen.
Bestattungsmöglichkeiten
Gemeinschaftliche Bestattungen
Die Sternenkinder werden im Gräberfeld des städtischen Friedhofes in Überlingen gemeinschaftlich bestattet. Für die Eltern entstehen keine Kosten: Die Kosten werden vom Helios Spital, dem städtischen Friedhof, vom Pathologielabor in Überlingen, dem Bestattungsunternehmen Vogt und von den katholischen und evangelischen Kirchen in Überlingen getragen. Die Bestattungen finden zweimal im Jahr mit einer ökumenischen Trauerfeier statt.
Einzelbestattung
Sternenkinder können auch einzeln bestattet werden. Ein Bestattungsunternehmer oder die Friedhofsverwaltung Ihres Heimatsorts geben Ihnen nähere Informationen zu einer Einzelbestattung.
Hier finden Sie weitere Unterstützung
Katholische Klinikseelsorge
Martin Blume: (0175) 89 86 406
Evangelische Klinikseelsorge
Ortwin Engel-Klemm: (0151) 22 20 25 80
Pathologielabor Überlingen
(07551) 30 17 110
Friedhofsverwaltung Stadt Überlingen
(07551) 99 11 96
Kreißsaal Helios Spital Überlingen
(07551) 9477-30 01