Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt für Sie bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal für 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen in einem Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrrichten Sie Ihre Zuzahlungen bei uns:
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten am Entlassungstag am Tresen unserer Information im Eingangsfoyer (Ebene 1) – in bar oder per EC-Karte. Wenn Sie Ihre Eigenbeteiligung am Entlassungstag nicht begleichen, erhalten Sie von uns alternativ eine Rechnung, Sie können die Zuzahlung dann anschließend bequem von zu Hause aus überweisen.
Kasse
Ihre Zuzahlung können Sie am Tresen unserer Information im Eingangsfoyer auf Ebene 1 bezahlen. Unserer Information ist täglich rund um die Uhr für Sie besetzt.
Privatversicherte Patienten
Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Bitte legen Sie uns dazu Ihre Krankenversicherungskarte und eine ggf. vom niedergelassenen Arzt ausgestellt Einweisung vor.
Privatversicherte Patienten mit Beihilfe-Anteil
Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. In welchen Umfang sich die Beihilfe daran beteiligt teilen Sie uns bitte mit. Die Rechnung erhalten Sie dann nach Hause, damit Sie diese bei beiden Institutionen einreichen können.
Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen
Wenn sie privat versichert sind, werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen in Höhe von 10,00 Euro pro Tag.
Die Honorare für ärztliche Wahlleistungen rechnen wir mit Ihnen direkt ab. Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt schicken wir Ihnen die entsprechenden Rechnungen. Die fälligen Beträge können Sie dann überweisen.
Die kosten für die Wahlleistung Unterkunft rechnen wir mit Ihnen als Selbstzahler direkt ab – bei vorhandenen Privat- oder Zusatzversicherungen direkt mit der Versicherungsgesellschaft. Hierzu beantwortet Ihnen unsere Wahlleistungsmanagerin beantwortet Ihnen zu diesem Thema gern Ihre Fragen.