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Entlassmanagement und Sozialdienst

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen erhalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

  • Aufenthalt planen
  • Unterstützung vor Ort
  • Entlassmanagement und Sozialdienst
  • Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

    Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

    Kontakt

    An Werktagen

    Telefon: (0581) 83-1131, -1132, -1133

    Telefax: (0581) 83-1134

     

    An Samstag, Sonn- und Feiertagen

    Telefon: (0581) 83-0

    Telefax: (0581) 83-1134

    E-Mail: entlassmanagement.uelzen@helios-gesundheit.de

    Telefonzeiten
    Montag10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
    Dienstag10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
    Mittwoch10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
    Donnerstag10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
    Freitag10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
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    Ihr Ansprechpartner
    Michael Wendler
    Leitung Entlassmanagement / Sozialdienst | Helios Klinikum Uelzen
    Telefon:
    Sprechzeiten:

    Mo - Mi 09:00 bis 18:00

    Do - Fr 09:00 bis 14:00

    Sa 09:00 bis 12:00

    Anlage 1a – Patienteninformation zum Entlassmanagement

    Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

    pdf | 82 KB