Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
Kontakt
An Werktagen
Telefon: (0581) 83-1131, -1132, -1133
Telefax: (0581) 83-1134
An Samstag, Sonn- und Feiertagen
Telefon: (0581) 83-0
Telefax: (0581) 83-1134
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00
Anlage 1a – Patienteninformation zum Entlassmanagement
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!