Der diensthabende Kinderarzt entscheidet nach einer ausführlichen Untersuchung, ob eine ambulante Behandlung eingeleitet werden kann oder eine stationäre Aufnahme erforderlich wird.
Ausschließlich Patienten mit Unfallverletzungen wie Platzwunden und Knochenbrüchen, die einer sofortigen unfallchirurgischen Behandlung bedürfen, sollten direkt die Unfallambulanz auf der Ebene -1 aufsuchen. Den unfallverletzten Kindern und Jugendlichen begegnet der Kinderarzt in unmittelbarer Zusammenarbeit mit den Unfallchirurgen, um die speziellen Aspekte des Kindesalters in die Untersuchung und Behandlung einfließen zu lassen.
Kinder-Notfallambulanz: (0581) 83-5100
Hinweis
Grundsätzlich sind Kliniken zur ambulanten Notfallbehandlung nur außerhalb der regulären Praxissprechstunden berechtigt. Aus diesem Grund verfügen die Kliniken über keinerlei zusätzliches Personal für ambulante Behandlungen.
Wir bitten Sie deshalb, uns während der Sprechzeiten Ihres Haus- oder Kinderarztes wirklich nur im Notfall aufzusuchen und Geduld und Verständnis aufzubringen, wenn durch Vorzugsbehandlung schwerkranker und stationär aufgenommener Kinder Wartezeiten entstehen.