Das sogenannte Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt in Deutschland die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen.
In unserer Klinik steht Verunfallten ein zugelassener D-Arzt bei der Erst- und Nachversorgung zur Seite.
Unser D-Arzt übernimmt folgende Aufgaben:
- Diagnostik und Ermittlung des Unfallhergangs, der zur Verletzung geführt hat
- Fachärztliche Erstversorgung
- Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
- Falls nötig, Hinzuziehen anderer Fachärzte
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob die Weiterbehandlung durch den Hausarzt durchgeführt wird oder ob wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung einzuleiten ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt.
Werden Patienten durch den Hausarzt weiterbetreut, übernimmt unser D-Arzt die Überwachung der Heilung im Rahmen der Nachsorge.