In Abwesenheit des Chefarztes übernimmt ein dafür bestimmter Vertreter Ihre Behandlung.
Unsere Wahlärztinnen und Wahlärzte verfügen alle über besonderen Qualifikationen und Expertise in ihrem medizinischen Fachbereich. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Wahl.
Kosten und Abrechnung
Die Chefärztinnen-/Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung) wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dies umfasst auch alle begleitenden Arztleistungen wie die der Anästhesie, Labormedizin, etc., die ebenfalls separat in Rechnung gestellt werden. Die Preise für die ärztliche Wahlleistung hängen von Aufwand und Schweregrad der medizinischen Behandlung ab und sind daher schwer im Vorfeld einzuschätzen.
Wenn Sie diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchten, beraten wir Sie gerne.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Downloadversion der Gebührenordnung (Quelle: PKV, 2008). Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt für Sie auch in unserer Patientenaufnahme zur Einsicht bereit.