Wie?
Die Einweisung erfolgt mit der Verordnung einer Krankenhausbehandlung, allerdings ergänzt um den Eintrag „Tagesklinik DKD“.
Vorbefunde müssen beigefügt werden, weitere Formalitäten sind nicht erforderlich.
Wer?
Jeder Versicherte kann in die DKD Tagesklinik eingewiesen werden: gesetzlich Versicherte von jedem zugelassenen Facharzt, Privatversicherte von jedem Arzt oder auch in Eigeninitiative.
Kosten
Die Leistungen der teilstationären Behandlung werden von den Krankenkassen getragen.