Anfahrt
Die DKD Helios Klinik befindet sich im Wiesbadener Ortsteil Bierstadt. Sie erreichen uns aus der Innenstadt über die Bierstadter Straße.
Anfahrt über die Autobahn A66
Kommen Sie aus östlicher Richtung (Frankfurt am Main) nutzen Sie bitte die Ausfahrt „Wiesbaden-Erbenheim“ auf der A66. Von dort folgen Sie der B455 nach Bierstadt.
Anfahrt mit dem Bus
Die Buslinien 17, 23, 24 und 37 halten an den Bushaltestellen „Wartestraße“ und „Plutoweg“. Von dort aus sind es ca. 5-10 Minuten Fußweg bis zu unserer Klinik.
Parken
Neben zahlreichen Parkmöglichkeiten in den Nebenstraßen der Klinik, befindet sich ein Parkplatz auf dem Gelände der DKD. (Die Parkgebühren für den Parkplatz entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Punkt „Parkgebühren“.) Des Weiteren können Sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Klinik kostenfrei parken.
Parkgebühren (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
Innerhalb der ersten 15 Minuten ist die Ausfahrt kostenlos.
- Die erste Stunde 1,50 Euro
- jede weitere angefangene Stunde 1,00 Euro
- Tageshöchstgebühr 10,00 Euro
Ausfahrtzeit: Nach Zahlung des Parkentgeltes maximal 15 Minuten.
Parkplatz-Einstellbedingungen
1. Mietvertrag
Mit der Annahme des Einstellungsscheines I mit dem Einfahren auf den Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
2. Mietpreis- Einstelldauer
Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz entsprechend der ausgehängten Preisliste. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu.
Bei Verlust des Parktickets ist der Mietpreis für einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer nach.
3. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm verschuldet wurden. Der Mieter ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkplatzes.
5. Benutzungsbestimmungen im Parkplatz
Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten, sowie die Anweisungen des Parkplatzpersonals zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückhaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu.
Der Vermieter ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr von dem Parkplatz zu entfernen!
Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug, so kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens nach 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.
BITTE BEACHTEN SIE
Fahrzeuge, die auf nicht ausgewiesenen Parkflächen abgestellt wurden, werden kostenpflichtig umgesetzt.
Taxi
Sofern Sie ein Taxi benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter an der Information. Diese rufen gerne ein Taxi für Sie.