Mit zunehmender Verfeinerung der diagnostischen Möglichkeiten gibt es heute klar definierte Indikationen für eine Schilddrüsenoperation:
Bei Verdacht auf bösartigen Tumor:
- Bestimmte Ultraschallkriterien von Knoten
- Größenwachstum
- Zytologische Befunde aus Feinnadelpunktion
- Szintigraphie
- Auffällige Lymphknoten
Bei Nachweis von Schilddrüsenkrebs in Gewebeproben oder bei Metastasierung
Bei mechanischen Beschwerden durch einzelne Knoten und / oder eine Vergrößerung der Schilddrüse insgesamt
Bei Überfunktion der Schilddrüse, die durch eine medikamentöse Therapie nicht ausreichend zu behandeln ist:
- Bei einzelnen Knoten mit Überfunktion (autonome Adenome)
- Morbus Basedow bei bestimmten Kriterien:
- nicht erfolgreiche medikamentöse Therapie oder Rezidiv
- bei Frauen mit Kinderwunsch
- bei endokriner Orbithopathie
- falls eine Radiojodtherapie aufgrund der Schilddrüsengröße nicht möglich ist
- bei zusätzlich bestehenden auffälligen Knoten
Auch für eine Operation der Nebenschilddrüsen gibt es heute klar definierte Indikationen:
Primärer HPT (Adenome)
- Gutartiger Tumor einer einzelnen Nebenschilddrüse (selten mehrerer)
Sekundärer HPT
- Überfunktion aller vier Nebenschilddrüsen bei Dialysepatienten
Vier-Drüsen-Erkrankung
- Überfunktion aller vier Nebenschilddrüsen durch nicht-tumoröse Gewebevermehrung (Hyperplasie)