Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie
Lehr-/ und Lerninhalte der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in der geltenden Fassung. Die rechtsverbindliche Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen z. B. ist zu beziehen über die Landesärztekammer.
Frau Prof. Dr. med. Annette Fisseler-Eckhoff, Direktorin des Instituts für Pathologie und Zytologie, besitzt die volle Weiterbildungsermächtigung im Fach Pathologie. Die Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden sind akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei einem Weiterbildungsbefugten
Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie umfasst z. B.
- Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer Auswertungen der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung
- Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate einschließl. bioptischer Schnellschnittuntersuchungen
- spezielle Methoden der morphologischen Diagnostik einschließl. der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und der Zytogenetik
- Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen
- fotografische Dokumentation
- interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließl. der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie umfassen z. B.:
- Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und Dokumentation
- Histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermatohistologie sowie Schnellschnittuntersuchungen
- Zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie
- Molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen