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Wir sind umgezogen und das sollten Sie wissen ...

Liebe Patient:innen und Besucher:innen, liebe Zuweiser:innen, 
unter nachfolgendem Link erhalten Sie alle Informationen zu unserem erfolgreich beendeten Umzug & Vollbetrieb in die neue Helios HSK.

Hinweise für Medizinisch-Technische Laborassistent*innen

MTLA im Institut für Pathologie

 

In unserem akkreditierten Institut üben Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen/-assistenten (MTLA) qualifizierte und vielseitige Tätigkeiten aus, die ihnen zur selbstständigen Durchführung auf Weisung des Arztes übertragen werden: Im Auftrag des Pathologen unterstützen unsere MTLA die medizinische Diagnostik. Das Institut für Pathologie und Zytologie versorgt die Helios HSK mit allen medizinischen Leistungen im Fachgebiet Pathologie, einschließlich der Immunhistochemie und Molekularpathologischen Diagnostik.

 

Die Arbeit einer MTLA erfolgt direkt am medizinischen Untersuchungsgut, d.h. direkt an einer im OP entnommenen Patientenprobe (Gewebe, Organteil, Knochenmark, Körperflüssigkeit etc.). Das sorgfältige Ausführen der Tätigkeit durch die MTLA ist eine Grundvoraussetzung für eine gesicherte Diagnose durch den Facharzt. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit und praktischem Geschick. Unsere MTLA führen labordiagnostische Untersuchungsgänge in der Histologie, Zytologie sowie der Immunhistochemie unter Anwendung geeigneter Verfahren und Techniken selbständig durch.

 

Tätigkeitsbeispiele:


Sorgfältige Probeneingangsprüfung, gewissenhafte Patientendatenerfassung und Fallnummernvergabe für das Anonymisieren der Patientenproben (Datenschutz), Assistenz beim makroskopischen Zuschnitt durch den Arzt, Einkapseln des Untersuchungsmaterials, Geräte-unterstütztes Entwässern und Paraffinieren, selbständiges Anfertigen von Gewebeschnitten mit dem Mikrotom, Assistenz bei der Schnellschnittuntersuchung während einer laufenden OP, verantwortliche mikroskopische Kontrolle der Färbeergebnisse, Fallübergabe an den Pathologen für die ärztliche Diagnose. Dokumentationspflichten im Rahmen der behördlichen Überwachung (z. B. Arbeitsschutz und Hygiene, Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen, Umgang mit Chemikalien, Umgang mit Laboreinrichtungen und -geräten u.v.m.) und des akkreditierten Qualitätsmanagementsystems nach Norm DIN EN ISO/IEC 17020 (betr. die Akkreditierung als Inspektionsstelle im Bereich Pathologie/ Neuropathologie).

 

Zur gesetzlichen Grundlage vgl. auch das MTA-Reformgesetz, „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“. www.bundesgesundheitsministerium.de