Für trans* Männer: Die Entfernung der weiblichen Brust (Mastektomie) in möglichst narbensparender Technik ist häufig der erste Schritt der Abfolge geschlechtsangleichender Eingriffe. Der Eingriff ist mit einem kurzen ca. 3-7 tägigem stationärem Aufenthalt verbunden.
Für trans* Frauen: Für den brustangleichenden Eingriff stehen der Brustaufbau mittels Silikonimplantaten zur Verfügung. Ein individuelles Vorgehen unter Vollnarkose und einem kurzen stationären Aufenthalt werden geplant. Die Technik des Brustaufbaues mittels Eigenfetttransplantation (Lipofilling) kann mit moderater Volumenzunahme eingesetzt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine geschlechtsangleichende Operation erfüllt sein?
Laut dem derzeitigen Transsexuellengesetz muss mindestens über 18 Monate eine psychologische Betreuung sowie ein Alltagstest stattgefunden haben. Die Indikation zur Durchführung einer geschlechtsangleichenden Operation muss befürwortet werden. Von zwei voneinander unabhängigen fachpsychiatrische/psychologische müssen Gutachten zur Diagnose Transsexualität vorliegen. Die gegengeschlechtliche Hormontherapie sollte für mindestens sechs Monate erfolgt sein. Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann von uns ein Attest erstellt werden und bei Kostenübernahmeerklärung die Operationen geplant werden.