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Entlassmanagement

Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

 

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie unsere Kollegen in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen - beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung - durchgeführt werden.

 

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

So erreichen Sie uns

Montag bis Donnerstag

7:30 – 16:00 Uhr

Patientenservicecenter: (0202) 896-3060

16:00 – 19:00 Uhr

Telefonzentrale: (0202) 896-0

 

Freitag

7:30 – 14:30 Uhr

Patientenservicecenter: (0202) 896-3060

14:30 – 19:00 Uhr

Telefonzentrale: (0202) 896-0

Wir sind für Sie da

Samstag, Sonn - und Feiertags

10:00 – 14:00 Uhr

Telefonzentrale: (0202) 896-0

Für unsere Patienten zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zu Hause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

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