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Wer hat Anspruch?

Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen einer Unterbringung in unseren Privatkliniken. 

Wer kann sich in unseren Privatkliniken behandeln lassen?

Folgende Personen können sich als Patient:innen in unseren Privatkliniken behandeln lassen:

 

  • Privat Vollversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Internationale Patient:innen
  • Selbstzahlende

 

 

Gesetzlich Versicherte profitieren von komfortablen Alternativen

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die Kosten für die Behandlung in einer Helios Privatklinik.

 

Wenn Sie trotzdem nicht auf zusätzlichen Komfort und Extra-Leistungen verzichten möchten, haben wir ein alternatives Angebot für Sie: Speziell für gesetzlich Versicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung bieten wir in über 70 Helios Akutkliniken eine komfortable Unterbringung in unseren sogenannten Wahlleistungsbereichen.

 

Das bedeutet: Dort erwarten Sie hochwertig ausgestattete Ein- und Zweibettzimmer sowie viele Service- und Zusatzleistungen. Die Behandlung durch Wahlärzt:innen können Sie ebenfalls und unabhängig von der Unterkunft für sich hinzubuchen.

Zusätzliche Versicherungsleistungen für Unterkunft und chefärztliche Behandlung

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel im Krankenhaus grundsätzlich sämtliche Leistungen, die auch eine gesetzliche Krankenkasse übernehmen würde, die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen.

 

Wollen Sie zusätzliche Leistungen und Komfort in Anspruch nehmen, wie beispielsweise der Unterbringung in einem komfortablen Einbett-Zimmer oder zusätzlich von einer chefärztlichen Behandlung, , muss der  Tarif  Ihrer privaten Versicherung die Wahlleistungen „Chefarzt“ und „Unterkunft“ umfassen.

 

Ärztliche Wahlleistungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie die sogenannte „Chefärztliche Behandlung“ in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA). Dies umfasst auch alle begleitenden ärztlichen Leistungen wie beispielsweise die der Anästhesie oder Labormedizin.

 

Unterkunft

Die Preise für die Wahlleistung „Unterkunft“ werden gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verhandelt und definiert. Diese Kosten werden vollständig übernommen, wenn Ihr Versicherungstarif diese Leistung abdeckt.

 

In unseren Privatkliniken erhalten Sie beispielsweise ein Komfort-Einbettzimmer, wenn Ihre private Krankenversicherung die Unterbringung im Einbett-Zimmer abdeckt.

Helios - Wir sind die Möglichmacher!

Wir sind für Sie da – kontaktieren Sie uns

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne direkt an uns. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner:innen vor Ort, die Sie gerne persönlich beraten.