Zusätzliche Versicherungsleistungen für Unterkunft und chefärztliche Behandlung
Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel im Krankenhaus grundsätzlich sämtliche Leistungen, die auch eine gesetzliche Krankenkasse übernehmen würde, die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen.
Wollen Sie zusätzliche Leistungen und Komfort in Anspruch nehmen, wie beispielsweise der Unterbringung in einem komfortablen Einbett-Zimmer oder zusätzlich von einer chefärztlichen Behandlung, , muss der Tarif Ihrer privaten Versicherung die Wahlleistungen „Chefarzt“ und „Unterkunft“ umfassen.
Ärztliche Wahlleistungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie die sogenannte „Chefärztliche Behandlung“ in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA). Dies umfasst auch alle begleitenden ärztlichen Leistungen wie beispielsweise die der Anästhesie oder Labormedizin.
Unterkunft
Die Preise für die Wahlleistung „Unterkunft“ werden gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verhandelt und definiert. Diese Kosten werden vollständig übernommen, wenn Ihr Versicherungstarif diese Leistung abdeckt.
In unseren Privatkliniken erhalten Sie beispielsweise ein Komfort-Einbettzimmer, wenn Ihre private Krankenversicherung die Unterbringung im Einbett-Zimmer abdeckt.