Allgemeine Krankenhausleistungen
Die Entgelte für die allgemeinen Krankenhausleistungen unterscheiden sich nicht von denen zugelassener Plankrankenhäuser. Seit 2004 rechnen Krankenhäuser in Deutschland nach dem fallbezogenen DRG-System (Diagnosis Related Groups) ab, so auch die Helios Privatkliniken. Es klassifiziert den Behandlungsfall nach medizinischen Kriterien und dem ökonomischen Ressourcenverbrauch.
Darüber hinaus können Sie ärztliche Wahlleistungen (Chefarztbehandlung) in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden genau wie in Regelleistungskrankenhäusern auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Zimmerzuschläge für Ein- und Zweibettzimmer
Sofern Sie die Unterbringung in unseren komfortablen Ein- oder Zweibettzimmern und gerne die damit verbundenen Serviceleistungen in Anspruch nehmen möchten, erheben wir hierfür zusätzliche Wahlleistungsentgelte, die mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vertraglich vereinbart wurden. Alternativ steht Ihnen die Unterbringung in einem Dreibettzimmer zur Verfügung, die in den Kosten für die allgemeine Krankenhausleistung enthalten ist.
Kostenerstattung oder Zuzahlung ist abhängig vom Tarif
Die Kosten für die stationäre Behandlung in einer Privatklinik werden von den privaten Krankenversicherungen je nach Versicherungstarif übernommen.
Haben Sie eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung, die den Umfang der Privatklinik in ihren Versicherungsbedingungen abdeckt, werden die Kosten voll übernommen.
Darüber hinaus bestimmt Ihr vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz mit der Privaten Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe Sie die Kosten für die wahlärztliche Behandlung und „Unterkunft“ erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der stationären Aufnahme, ob diese Leistungen in Ihrem Versicherungstarif inbegriffen sind.
Zudem können Sie sich vor Ihrer stationären Aufnahme auf der Website Ihrer Wunschklinik über die angebotenen Leistungen und Preise für die Unterkunft informieren.
Die Preise für die ärztliche Wahlleistung sind im Vorfeld schwer einzuschätzen, da sie vom Aufwand und Schweregrad der medizinischen Behandlung abhängig sind. Wer diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchte, sollte am besten vorab mit seiner Versicherung die Konditionen abklären.
So funktioniert die Abrechnung
Wenn Sie privat vollversichert sind und die genannten Wahlleistungen in Ihrem Tarif enthalten sind, müssen Sie sich um nichts kümmern. Unser Team übernimmt bereits im Vorfeld Ihres Klinikaufenthalts die Abstimmung mit Ihrer Versicherung mitsamt den Erstattungsformalitäten. So können Sie sicher sein, dass für Sie kein finanzielles Risiko besteht. Und sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Wenn Sie es wünschen, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sollten Sie die Behandlungskosten selbst mit uns begleichen, beraten wir Sie bei allen Fragen der Kostenerstattung und finden gemeinsam eine Lösung.
Kostenvoranschlag für Selbstzahler:innen
Auch als rein selbstzahlende Patient:innen sind Sie in unseren Privatkliniken jederzeit willkommen.
Dabei erstellen wir auf Grundlage einer vorliegenden Diagnose einen Kostenvoranschlag für Ihre Behandlung – selbstverständlich transparent und nachvollziehbar. So können Sie sich mit einem guten Gefühl für eine Behandlung in unseren Privatkliniken entscheiden.
Wir sind für Sie da – kontaktieren Sie uns
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne direkt an uns. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner:innen vor Ort, die Sie gerne persönlich beraten.