Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung aller potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Sie identifiziert und bewertet unter anderem Risiken wie Stolperfallen, Lärmbelastung, Chemikalienexposition sowie psychische Belastungen und ergonomische Probleme.
Durch die Analyse der Arbeitsbedingungen können gezielte Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist wichtig, um Veränderungen angemessen zu berücksichtigen und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.
Deshalb muss die Gefährdungsbeurteilung jedes Jahr wiederholt werden. Auch wenn sich Arbeitsverfahren und -prozesse in Unternehmen ändern, ist eine Wiederholung notwendig.
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§13 ArbSchG) und dient als Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitgeber:innen. Dabei werden sie von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt.