Als Schwerbehinderte:r zählen Sie zu den besonders schützenswerten Beschäftigungsgruppen und dürfen nicht benachteiligt werden, weder im Bewerbungsprozess noch während der Tätigkeit selbst. Arbeitgeber:innen sind deshalb verpflichtet, für den bestmöglichen Arbeitsschutz von behinderten Angestellten zu sorgen.
Unter anderem müssen folgende Regelungen beachtet werden:
- Das Arbeitsumfeld muss barrierefrei gestaltet sein.
- Es darf keine Beeinträchtigung durch Möbel oder Geräte geben.
- Die individuellen Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.
Unsere Betriebärzt:innen beraten Sie bei der Auswahl und Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes, unterstützen bei der Beantragung von Leistungen und stehen Ihnen bei allen gesundheitlichen Fragestellungen zur Seite. Dabei arbeiten wir eng mit den Integrationsämtern zusammen.
Diese fördern und sichern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Behinderte Menschen erhalten dort Hilfestellung, um sich am Arbeitsplatz sowie im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen behaupten zu können.
Dazu zählen unter anderem folgende Leistungen:
- technische Arbeitshilfen
- Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes
- Beschaffung und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung
- Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung
- Arbeitsassistenz
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.