Liegt innerhalb eines Jahres eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen vor, muss der/die Arbeitgeber:in ein Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement einleiten.
Gestärkt zum Arbeitsplatz zurückkehren
Die Arbeitsfähigkeit nach längerer Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern und zu erhalten, – dafür sorgt das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (SGB IX § 167 Abs. 2). Für Arbeitgeber:innen heißt das konkret: Sie müssen Mitarbeitenden, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig erkrankt sind (unterbrochen oder ununterbrochen), ein Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam mit den Beschäftigten zu klären, inwieweit durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes beziehungsweise der Arbeitstätigkeit einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Psychologische Unterstützung durch erfahrene Expert:innen
Eine vertrauliche und fachliche Unterstützung durch Psycholog:innen ist sowohl für betroffene Beschäftigte wie auch Arbeitgeber:innen hilfreich. Unsere neutralen und erfahrenen Expert:innen stehen Ihnen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe mit folgenden Angeboten zur Seite:
- Vertrauliche Vorgespräche mit Betroffenen
- Moderation der BEM-Gespräche
- Einschätzung des Arbeitsplatzes unter arbeitspsychologischen
- Gesichtspunkten und Beratung zu geeigneten BEM-Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei allen Schritten im BEM-Prozess und helfen Ihnen, Ihre Mitarbeitenden so wiedereinzugliedern, dass sie langfristig gesund und leistungsfähig bleiben können.
Der BEM-Prozess – bei allen Schritten an Ihrer Seite
Die erkrankte Person wird kontaktiert und über das BEM und dessen Ziele informiert. Im Anschluss kann die Person frei entscheiden, ob sie an der BEM teilnehmen möchte oder nicht.
Nach der Zustimmung der betroffenen Person zum BEM-Verfahren findet das Erstgespräch statt. Dabei wird geklärt, was mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement erreicht werden kann. Anschließend wird gemeinsam ein Maßnahmenplan erstellt.
Die konkreten Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung können sehr vielfältig sein.
Die vereinbarten Maßnahmen werden dokumentiert, koordiniert, begleitet und - wenn nötig - angepasst. Auch die Wirkung der festgelegten und umgesetzten Maßnahmen wird überprüft, um gegebenenfalls Korrekturen im Prozess vornehmen zu können.
Wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht ausreichend beziehungsweise nicht erfolgreich war, kann ein neuer Maßnahmenplan erstellt werden.
Nach erfolgreicher Wiedereingliederung endet das BEM-Verfahren.
Ihre Vorteile im Überblick
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00