Regelmäßige Kontrolle zahlt sich aus
Ob tonnenschwere Maschinen, Hammer oder Monitore: Als Arbeitgeber:in dürfen Sie Ihren Angestellten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
Missachten Sie die Prüfvorschriften, gefährden Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden sowie Ausfallzeiten mit Folgekosten. Es drohen zusätzlich empfindliche Strafen, wenn Sie Ihrer Dokumentationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen.
Gehen Sie kein Risiko ein und überlassen Sie die Bedarfsanalyse, Prüfung und Dokumentation geschulten Profis.
Mit uns sind Sie sicher aufgestellt
Wir ermitteln für Sie, welche Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen geprüft werden müssen. Unsere Prüfenden sind nach TRBS 1203 sowie Betriebssicherheitsverordnung sogenannte „befähigte Personen“. Nach der Prüfung erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein detailliertes Prüfprotokoll. Das garantiert Ihnen im Schadensfall, dass Sie Ihren Arbeitsschutzpflichten nachgekommen sind.
Das können Sie von uns erwarten
Folgende Arbeits- und Betriebsmittel prüfen wir auf ihre Sicherheit:
Wenn Sie Leitern und Tritte als Arbeitsmittel in Ihrer Firma einsetzen, müssen diese in einwandfreiem Zustand sein, um beispielsweise Abstürze zu verhindern. Das setzt eine regelmäßige Prüfung auf Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit voraus. Wir überprüfen Ihre Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 auf ordnungsgemäßen Zustand.
Auch Regale, Gerüste und Hebebühnen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden, um Unfälle zu vermeiden. Wir untersuchen Ihre Regalsysteme, Gerüste und Hebebühnen nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043 auf Schäden durch Alterung, Verschleiß oder Korrosion.
Bildschirme, Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen oder Mehrfachsteckdosen: Mangelhafte elektrische Geräte können eine große Gefahr nicht nur für die bedienenden Personen darstellen, sondern auch für die ganze Firma. Deshalb müssen sie laut DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Gern übernehmen wir die Prüfung Ihrer elektrischen Geräte.
Neben Arbeits- und Betriebsmitteln übernehmen wir auch die Prüfung von Spielplätzen. Betreiber:innen von Spielplätzen sind dafür verantwortlich, dass diese in einem guten Zustand sind. Durch Witterungseinflüsse und Abnutzung bedingte Mängel bergen ein hohes Verletzungsrisiko für spielende Kinder. Wir nehmen Ihnen diese große Verantwortung ab und bieten Ihnen sowohl die Erstabnahme als auch die wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Informationsmaterialien
Hier können Sie relevante gesetzliche Vorschriften zum Thema nachlesen oder herunterladen:
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00