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Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen

Alle Arbeits- und Betriebsmittel, die Ihre Beschäftigten nutzen, müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung nach den gesetzlichen Vorgaben und leiten daraus die notwendigen Maßnahmen ab, um Unfälle und Schäden zu verhindern.


Regelmäßige Kontrolle zahlt sich aus

Ob tonnenschwere Maschinen, Hammer oder Monitore: Als Arbeitgeber:in dürfen Sie Ihren Angestellten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. 

 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Das schreibt §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3). Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber:innen dazu, die Arbeitsmittel auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit regelmäßig und nach bestimmten Kriterien zu prüfen. Zu jeder Betriebsmittelprüfung gehört auch die Pflicht, die Prüfung umfassend zu dokumentieren.


Missachten Sie die Prüfvorschriften, gefährden Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden sowie Ausfallzeiten mit Folgekosten. Es drohen zusätzlich empfindliche Strafen, wenn Sie Ihrer Dokumentationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen.

 

Gehen Sie kein Risiko ein und überlassen Sie die Bedarfsanalyse, Prüfung und Dokumentation geschulten Profis. 

 

 

Mit uns sind Sie sicher aufgestellt 

Wir ermitteln für Sie, welche Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen geprüft werden müssen. Unsere Prüfenden sind nach TRBS 1203 sowie Betriebssicherheitsverordnung sogenannte „befähigte Personen“. Nach der Prüfung erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein detailliertes Prüfprotokoll. Das garantiert Ihnen im Schadensfall, dass Sie Ihren Arbeitsschutzpflichten nachgekommen sind.

Das können Sie von uns erwarten

Folgende Arbeits- und Betriebsmittel prüfen wir auf ihre Sicherheit:

Wenn Sie Leitern und Tritte als Arbeitsmittel in Ihrer Firma einsetzen, müssen diese in einwandfreiem Zustand sein, um beispielsweise Abstürze zu verhindern. Das setzt eine regelmäßige Prüfung auf Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit voraus. Wir überprüfen Ihre Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 auf ordnungsgemäßen Zustand.

Auch Regale, Gerüste und Hebebühnen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden, um Unfälle zu vermeiden. Wir untersuchen Ihre Regalsysteme, Gerüste und Hebebühnen  nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043 auf Schäden durch Alterung, Verschleiß oder Korrosion.

Bildschirme, Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen oder Mehrfachsteckdosen: Mangelhafte elektrische Geräte können eine große Gefahr nicht nur für die bedienenden Personen darstellen, sondern auch für die ganze Firma. Deshalb müssen sie laut DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Gern übernehmen wir die Prüfung Ihrer elektrischen Geräte.

Neben Arbeits- und Betriebsmitteln übernehmen wir auch die Prüfung von Spielplätzen. Betreiber:innen von Spielplätzen sind dafür verantwortlich, dass diese in einem guten Zustand sind. Durch Witterungseinflüsse und Abnutzung bedingte Mängel bergen ein hohes Verletzungsrisiko für spielende Kinder. Wir nehmen Ihnen diese große Verantwortung ab und bieten Ihnen sowohl die Erstabnahme als auch die wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 an.


Ihre Vorteile auf einen Blick


1
Ihr Nutzen
  • Verbesserung von Wartungs- und Instandhaltungsprozessen
  • Reduzierung von Störungen und Funktionsausfällen
  • Vermeidung von Verletzungen 
  • Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen
2
Unser Versprechen
  • individuelle Beratung und Bedarfsermittlung
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften
  • Prüfung durch „befähigte Personen“ nach TRBS 1203 und BetrSichV 


Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Stefan Regitz
Helios Arbeitsmedizin - Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
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