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Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen

Alle Arbeits- und Betriebsmittel, die Ihre Beschäftigten nutzen, müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung nach den gesetzlichen Vorgaben und leiten daraus die notwendigen Maßnahmen ab, um Unfälle und Schäden zu verhindern.

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  • Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen

  • Regelmäßige Kontrolle zahlt sich aus

    Ob tonnenschwere Maschinen, Hammer oder Monitore: Als Arbeitgeber:in dürfen Sie Ihren Angestellten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. 

     

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Das schreibt §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3). Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber:innen dazu, die Arbeitsmittel auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit regelmäßig und nach bestimmten Kriterien zu prüfen. Zu jeder Betriebsmittelprüfung gehört auch die Pflicht, die Prüfung umfassend zu dokumentieren.


    Missachten Sie die Prüfvorschriften, gefährden Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden sowie Ausfallzeiten mit Folgekosten. Es drohen zusätzlich empfindliche Strafen, wenn Sie Ihrer Dokumentationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen.

     

    Gehen Sie kein Risiko ein und überlassen Sie die Bedarfsanalyse, Prüfung und Dokumentation geschulten Profis. 

     

     

    Mit uns sind Sie sicher aufgestellt 

    Wir ermitteln für Sie, welche Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen geprüft werden müssen. Unsere Prüfenden sind nach TRBS 1203 sowie Betriebssicherheitsverordnung sogenannte „befähigte Personen“. Nach der Prüfung erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein detailliertes Prüfprotokoll. Das garantiert Ihnen im Schadensfall, dass Sie Ihren Arbeitsschutzpflichten nachgekommen sind.

    Das können Sie von uns erwarten

    Folgende Arbeits- und Betriebsmittel prüfen wir auf ihre Sicherheit:




    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Ihr Nutzen

    • Verbesserung von Wartungs- und Instandhaltungsprozessen
    • Reduzierung von Störungen und Funktionsausfällen
    • Vermeidung von Verletzungen 
    • sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen

    Unser Versprechen

    • individuelle Beratung und Bedarfsermittlung
    • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften
    • Prüfung durch „befähigte Personen“ nach TRBS 1203 und BetrSichV 

    Wie können wir Ihnen helfen?
    Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
    Stefan Regitz
    Helios Arbeitsmedizin - Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
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