Sichere Arbeitsbedingungen mit geschulten Expert:innen schaffen
Unternehmen sind dazu verpflichtet, mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zusammenzuarbeiten – ganz egal wie groß der Betrieb ist.
Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der potenziellen Gefährdungen im Betrieb.
So gilt für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten eine einheitliche Regelbetreuung, die sich aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammensetzt. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine Regelbetreuung bestehend aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung vorgeschrieben.
Die wesentliche Aufgabe bei der Grundbetreuung besteht für die Sifa darin, Betriebe bei der Erstellung und Aktualisierung ihrer Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Neben der Grundbetreuung kann die Sifa auch die spezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durchführen. Diese bezieht sich auf spezielle Arbeitsbereiche, in denen besondere Gefährdungen vorhanden sind, wie beispielsweise Baustellen. Hier ist eine noch intensivere Betreuung durch die Fachkraft erforderlich, um spezifische Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Gehen Sie auf Nummer sicher – mit uns an Ihrer Seite
Die Ermittlung des genauen Betreuungsbedarfs sowie den daraus resultierenden Anforderungen erfordert ein großes Maß an Fachwissen. Wir helfen Ihnen dabei. Unsere Expert:innen sind an Ihrer Seite und beraten Sie ausführlich – und zwar bundesweit. Wir unterstützen Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, indem wir die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie übernehmen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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