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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt dazu bei, die Sicherheitsvorschriften im Unternehmen einzuhalten und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen. Wir stellen Ihnen eine qualifizierte Fachkraft an die Seite, die Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung berät und unterstützt – unabhängig von der Größe Ihres Betriebs. 

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  • Sichere Arbeitsbedingungen mit geschulten Expert:innen schaffen

    Unternehmen sind dazu verpflichtet, mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zusammenzuarbeiten – ganz egal wie groß der Betrieb ist. 

    Das heißt...

    Bereits ab der ersten angestellten Person benötigen alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

     

    Das sieht das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen.


    Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der potenziellen Gefährdungen im Betrieb.

     

    So gilt für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten eine einheitliche Regelbetreuung, die sich aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammensetzt. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine Regelbetreuung bestehend aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung vorgeschrieben.

     

    Die wesentliche Aufgabe bei der Grundbetreuung besteht für die Sifa darin, Betriebe bei der Erstellung und Aktualisierung ihrer Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.

    Neben der Grundbetreuung kann die Sifa auch die spezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durchführen. Diese bezieht sich auf spezielle Arbeitsbereiche, in denen besondere Gefährdungen vorhanden sind, wie beispielsweise Baustellen. Hier ist eine noch intensivere Betreuung durch die Fachkraft erforderlich, um spezifische Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

    Gehen Sie auf Nummer sicher – mit uns an Ihrer Seite

    Die Ermittlung des genauen Betreuungsbedarfs sowie den daraus resultierenden Anforderungen erfordert ein großes Maß an Fachwissen. Wir helfen Ihnen dabei. Unsere Expert:innen sind an Ihrer Seite und beraten Sie ausführlich – und zwar bundesweit. Wir unterstützen Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, indem wir die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie übernehmen.

    Das sollten Sie wissen!

    Die Kosten für die Regelbetreuung müssen Unternehmen selbst tragen. Allerdings können Sie Zuschüsse von der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie wollen mehr wissen? Wir beraten Sie gern. 




    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Ihr Nutzen

    • Bestimmung der richtigen Maßnahmen für Ihr Unternehmen
    • zielführende Umsetzung der Maßnahmen
    • Optimierung des Aufwands für Ihre Arbeitssicherheitsmaßnahmen

    Unser Versprechen

    • Unterstützung von Anfang an und in allen Phasen und Prozessen
    • Sicherheitsfachkräfte besitzen die gesetzlich geforderten Fachkenntnisse
    • Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen

    Wie können wir Ihnen helfen?
    Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
    Stefan Regitz
    Helios Arbeitsmedizin - Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
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