- Entlastung der internen Ressourcen
- Fachliche Expertise in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Flexibilität und bedarfsgerechte Verfügbarkeit
- Konzentration auf Kernkompetenzen
Wichtige Beratung in Sachen Gesundscheitsschutz
Die Ärzt:innen haben eine wichtige Funktion in Unternehmen: Sie tragen zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden bei und beraten Arbeitgeber:innen in allen Belangen zum Thema Arbeitsmedizin.
Die DGUV Vorschrift 2 legt die sogenannte betriebsärztliche Regelbetreuung fest, die sich in eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung gliedert. Der Umfang der Betreuung hängt sowohl von der Größe des Betriebes als auch von den betriebsspezifischen Gefährdungen ab.
Die betriebsärztliche Grundbetreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beinhaltet eine große Bandbreite gesetzlich vorgeschriebener Leistungen. Dazu zählen:
Die betriebsärztliche Grundbetreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beinhaltet eine große Bandbreite gesetzlich vorgeschriebener Leistungen.
Dazu zählen:
Das umfasst beispielsweise die Beratung der Arbeitgeber:innen, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Sensibilisierung von Mitarbeitenden sowie die rechtskonforme Dokumentation. Auch die Überprüfung und Aktualisierung ist Teil der Tätigkeit.
Betriebsärzt:innen überprüfen bestehende Arbeitssysteme auf Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und suchen Lösungen, um diese zu optimieren. Zudem führen sie Wirkungskontrollen durch und nehmen vor der Inbetriebnahme neuer Maschinen oder Geräte eine gefährdungsspezifische Überprüfung vor.
Das Erstellen von Verhaltensregeln und das gemeinsame Erarbeiten von Betriebsanweisungen sorgen für einen höheren Sicherheitsstandard im Betrieb. Durch eine Sensibilisierung und Aufklärung wird zusätzlich das Sicherheitsbewusstsein der Belegschaft gestärkt.
Die Ärzt:innen unterstützen bei der strukturellen Integration des Arbeitsschutzes in das Unternehmen, indem sie Aufgaben und Befugnisse an betriebseigene Mitarbeiter:innen übertragen.
Ein wichtiger Aspekt der Grundbetreuung ist die Untersuchung meldepflichtiger und nicht meldepflichtiger Unfälle. Die Mediziner:innen analysieren den Hergang des Ereignisses und stellen etwaige Mängel im Betriebsablauf fest.
Neben den konkreten arbeitsmedizinischen Tätigkeiten übernehmen Betriebsärzt:innen auch formelle Tätigkeiten, wie beispielsweise die Beratung zu Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, die Dokumentation spezieller Sicherheitsbestimmungen oder die Organisation von Fortbildungen.
Betriebs:ärztinnen sind außerdem für Einstellungsuntersuchungen, gesundheitliche Eignungstests oder Berufstauglichkeitsuntersuchungen sowie für medizinische Vorsorge zuständig. Wie alle Ärzt:innen unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht.
Wir kümmern uns um Ihre betriebsärztliche Beratung
Nicht alle Betriebe verfügen über eigene Betriebsärzt:innen, vor allem kleinere Unternehmen haben häufig nicht die Kapazitäten dafür. Zudem kann die Suche und Bestellung von Betriebsärzt:innen mit Herausforderungen verbunden sein.
Hier kommt Helios Arbeitsmedizin ins Spiel: Wir stellen externe Betriebsärzt:innen. So können Sie sicher sein, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig das Wohl Ihrer Mitarbeitenden im Blick behalten. Mit unserer umfassenden Beratung und unserem individuellen Leistungspaket unterstützen wir Sie dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und das Risiko von arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- rechtskonforme Durchführung der Aufgaben
- Erstellung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen
- regelmäßige Überprüfung und Anpassung an gesetzliche Vorgaben
- Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften im Unternehmen
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00