Wichtige Beratung in Sachen Gesundscheitsschutz
Die Ärzt:innen haben eine wichtige Funktion in Unternehmen: Sie tragen zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden bei und beraten Arbeitgeber:innen in allen Belangen zum Thema Arbeitsmedizin.
Die DGUV Vorschrift 2 legt die sogenannte betriebsärztliche Regelbetreuung fest, die sich in eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung gliedert. Der Umfang der Betreuung hängt sowohl von der Größe des Betriebes als auch von den betriebsspezifischen Gefährdungen ab.
Die betriebsärztliche Grundbetreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden beinhaltet eine große Bandbreite gesetzlich vorgeschriebener Leistungen.
Dazu zählen:
Betriebs:ärztinnen sind außerdem für Einstellungsuntersuchungen, gesundheitliche Eignungstests oder Berufstauglichkeitsuntersuchungen sowie für medizinische Vorsorge zuständig. Wie alle Ärzt:innen unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht.
Wir kümmern uns um Ihre betriebsärztliche Beratung
Nicht alle Betriebe verfügen über eigene Betriebsärzt:innen, vor allem kleinere Unternehmen haben häufig nicht die Kapazitäten dafür. Zudem kann die Suche und Bestellung von Betriebsärzt:innen mit Herausforderungen verbunden sein.
Hier kommt Helios Arbeitsmedizin ins Spiel: Wir stellen externe Betriebsärzt:innen. So können Sie sicher sein, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig das Wohl Ihrer Mitarbeitenden im Blick behalten. Mit unserer umfassenden Beratung und unserem individuellen Leistungspaket unterstützen wir Sie dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten und das Risiko von arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren.
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