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Betriebsärztliche Betreuung

Sie sorgen für unfallsichere Arbeitsplätze, untersuchen die Beschäftigten und unterstützen Arbeitgeber:innen bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz: Betriebsärzt:innen. Erfahren Sie hier mehr über unsere betriebsärztliche Betreuung.
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  • Wichtige Beratung in Sachen Gesundscheitsschutz

    Die Ärzt:innen haben eine wichtige Funktion in Unternehmen: Sie tragen zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden bei und beraten Arbeitgeber:innen in allen Belangen zum Thema Arbeitsmedizin.

    Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

    Unternehmen sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, neben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) auch einen Betriebsarzt oder -ärztin zu stellen. Das gilt bereits für Unternehmen, die nur eine Person angestellt haben. 

     

    Die gesetzlichen Vorgaben werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) näher beschrieben.

     

    Die DGUV Vorschrift 2 legt die sogenannte betriebsärztliche Regelbetreuung fest, die sich in eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung gliedert. Der Umfang der Betreuung hängt sowohl von der Größe des Betriebes als auch von den betriebsspezifischen Gefährdungen ab.

    Die betriebsärztliche Grundbetreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden beinhaltet eine große Bandbreite gesetzlich vorgeschriebener Leistungen.

     

     

    Dazu zählen: 

    Betriebs:ärztinnen sind außerdem für Einstellungsuntersuchungen, gesundheitliche Eignungstests oder Berufstauglichkeitsuntersuchungen sowie für medizinische Vorsorge zuständig. Wie alle Ärzt:innen unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht.

    Wir kümmern uns um Ihre betriebsärztliche Beratung

    Nicht alle Betriebe verfügen über eigene Betriebsärzt:innen, vor allem kleinere Unternehmen haben häufig nicht die Kapazitäten dafür. Zudem kann die Suche und Bestellung von Betriebsärzt:innen mit Herausforderungen verbunden sein.

     

    Hier kommt Helios Arbeitsmedizin ins Spiel: Wir stellen externe Betriebsärzt:innen. So können Sie sicher sein, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig das Wohl Ihrer Mitarbeitenden im Blick behalten. Mit unserer umfassenden Beratung und unserem individuellen Leistungspaket unterstützen wir Sie dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten und das Risiko von arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren.

    Gut zu wissen

    Die Kosten für die Regelbetreuung müssen Unternehmen selbst tragen. Allerdings können Sie Zuschüsse von der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie wollen mehr wissen? Wir beraten Sie gern. 

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Ihr Nutzen

    • Entlastung der internen Ressourcen
    • fachliche Expertise in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
    • Unabhängigkeit und Neutralität
    • Flexibilität und bedarfsgerechte Verfügbarkeit
    • Konzentration auf Kernkompetenzen

    Unser Versprechen

    • rechtskonforme Durchführung der Aufgaben
    • Erstellung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen
    • regelmäßige Überprüfung und Anpassung an gesetzliche Vorgaben
    • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften im Unternehmen
    Wie können wir Ihnen helfen?
    Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
    Stefan Regitz
    Helios Arbeitsmedizin - Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
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